„Fällt eine E-Zigarette mit Display unter das Handyverbot?"

„Fällt eine E-Zigarette mit Display unter das Handyverbot?"

Fällt eine E-Zigarette mit Display unter das Handyverbot?

Immer mehr moderne E-Zigaretten besitzen ein Farbdisplay oder sogar einen Touchscreen. Doch gilt dafür am Steuer dieselbe Regel wie für Smartphones? In diesem Beitrag klären wir, was 2025 wirklich erlaubt ist und was teuer werden kann.

📱 Wann gilt das Handyverbot?

Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Dazu gehören:

  • Smartphones
  • Tablets
  • Navigationsgeräte
  • Digitale Musikplayer
  • Alle elektronischen Geräte, die einen Bildschirm haben und bedient werden müssen

Und genau hier wird es interessant denn moderne E-Zigaretten gehören teilweise ebenfalls dazu.

🚭 E-Zigarette mit Display = verboten?

Eine einfache Pod-E-Zigarette ohne Display ist kein Problem, solange du sie wie eine Zigarette benutzt und deine Aufmerksamkeit nicht verlierst.

ABER: Viele aktuelle Geräte wie Voopoo Drag S/X, Geekvape Aegis, Lost Vape Orion, Vaporesso Gen usw. haben:

  • große Displays
  • Menüs
  • Touch-Steuerung
  • Einstellungen wie Watt, Modus, Coils etc.

Wenn du ein solches Gerät ablenkend bedienen oder in der Hand halten musst, um Einstellungen vorzunehmen, sieht das Gesetz keinen Unterschied zu einem Smartphone.

In der Praxis bedeutet das:
✔ Ziehen ist erlaubt
✖ Während der Fahrt im Menü tippen → verboten
✖ Gerät hochnehmen und Einstellungen ändern → verboten

💸 Bußgelder & Strafen

Wenn eine E-Zigarette wie ein Touch-Gerät benutzt wird, drohen dieselben Strafen wie beim Handyverstoß:

  • 100 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
  • 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (bei Gefährdung)
  • 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (bei Unfall)

🧠 Was ist trotzdem erlaubt?

Damit du sicher bleibst und keine Strafe riskierst:

  • Ziehen an der E-Zigarette (wie bei einer normalen Zigarette)
  • Gerät nutzen, wenn es fest in einer Halterung sitzt
  • Ändern von Einstellungen nur bei vollständig stehendem Fahrzeug
  • Kein Tippen/Drücken während der Fahrt

Die Polizei bewertet vor allem die Ablenkung und Benutzung des Displays.

⚠️ Bekanntes Gerichtsurteil

Mehrere Urteile bestätigen: Elektronische Geräte gelten auch dann als verboten, wenn sie keine Kommunikationsfunktion besitzen, aber ein Display haben und bedient werden müssen.

Damit fallen moderne E-Zigaretten mit Touchscreen eindeutig in diese Kategorie.

✅ Fazit

Eine E-Zigarette am Steuer zu benutzen ist nicht verboten, solange du nur daran ziehst und nicht am Display herumtippst. Sobald dein Gerät aber ein Display oder Touchscreen besitzt und du es bedienst, gilt es rechtlich wie ein Handy.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Beachte bitte die aktuellen Vorschriften der StVO.

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